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   LG Gera, 12.08.2022 - 1 S 149/21   

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LG Gera, 12.08.2022 - 1 S 149/21 (https://dejure.org/2022,49908)
LG Gera, Entscheidung vom 12.08.2022 - 1 S 149/21 (https://dejure.org/2022,49908)
LG Gera, Entscheidung vom 12. August 2022 - 1 S 149/21 (https://dejure.org/2022,49908)
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Wird zitiert von ...

  • VG Berlin, 21.07.2023 - 4 K 560.22

    Gaststättenrecht: Vorverlegung der Sperrzeit für eine Außengastronomie in einem

    Insbesondere ist die nach § 48 Abs. 1 BImSchG erlassene Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26/1998, S. 503, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2017, BAnz AT vom 8. Juni 2017 B5), in welcher gebiets- und zeitbezogene Richtwerte für Lärmimmissionen sowie Verfahren zur Immissionsermittlung festgelegt werden, nach ihrer Nr. 1 Satz 2 Buchst. b) auf Freiluftgaststätten nicht anwendbar (dazu ausführlich Urteil der Kammer vom 16. März 2016 - VG 4 K 293.14 - juris, Rn. 53 ff.; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2017 - OVG 1 B 14.16 - juris, Rn. 37; im Übrigen vgl. Urteile der Kammer vom 4. Dezember 2019 - VG 4 K 198.16 und VG 4 K 191.19; zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2022 - OVG 1 S 149/21 - BA S. 5).

    Die Berechnungen des Antragsgegners kommen nachvollziehbar unter Zugrundelegung der im Rundschreiben I Nr. 04/2020 genannten Parameter, die die Kammer in ständiger Rechtsprechung gebilligt hat (vgl. zuletzt Urteile vom 4. Dezember 2019 - VG 4 K 191.18 und VG 4 K 198.16 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2022 - OVG 1 S 149/21 - BA S. 4), im Schankvorgarten der Klägerin zu einer Überschreitung von 14 dB(A) bei Annahme eines Richtwertes von 40 dB(A) entsprechend TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet.

    Sie kann die Schalleinwirkung tatsächlich messen oder von einem rechnerischen Verfahren Gebrauch machen, in das die relevanten Faktoren eingehen und das eine empirisch erprobte Zuverlässigkeit aufweist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2009 - OVG 1 N 52.08 - juris, Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2022 - OVG 1 S 149/21 - BA S. 5).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 27. Mai 2022 - OVG 1 S 149/21 - BA S. 5) kommt es auf die Zahl der Beschwerden nicht an.

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